Haus & Hof
Der Schlagerhof mit dazugehörigem angeschlossenem Grund ist in
Privaten Besitz, mit dem Begehen des Grundstückes und das Betreten des Hofes
wird die Haus & Hofordnung in Kraft gesetzt. Der Zutritt erfolgt auf eigene
Gefahr. Eltern sind für ihre Kinder auch wenn sie selbst nicht anwesend sind
verantwortlich bei verursachte Schäden ist eine Wiedergutmachung
gefordert.
Gefahrenbereiche sind innerhalb des gellendes nicht eigens gekennzeichnet. Jeder
Zutritt ist nur mit Einverständnis der Besitzer gestattet. Besichtigungen,
Führungen sind ausschließlich nur bei Voranmeldung möglich, dies
gilt auch für alle Lamaaktivierteten!


