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Haus & Hof

 

 

Haus & Hofordnung

Der Schlagerhof mit dazugehörigem angeschlossenem Grund ist  in Privaten Besitz, mit dem Begehen des Grundstückes und das Betreten des Hofes wird die Haus & Hofordnung in Kraft gesetzt. Der Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern sind für ihre Kinder auch wenn sie selbst nicht anwesend sind verantwortlich bei verursachte Schäden ist eine Wiedergutmachung gefordert.
Gefahrenbereiche sind innerhalb des gellendes nicht eigens gekennzeichnet. Jeder Zutritt ist nur mit Einverständnis der Besitzer gestattet. Besichtigungen, Führungen sind ausschließlich nur bei Voranmeldung möglich, dies gilt auch für alle Lamaaktivierteten!